Ganz herzlichen Dank!

Allen, die sich an der diesjährigen Befragung beteiligt haben! Die Ergebnisse haben mich sehr gefreut!

Hier finden Sie die deskriptive Auswertung:

Teil 1

Teil 2

Zufriedenheit gesamt

Empfehlungen

Frohe Ostern

wünsche ich Ihnen!

Urlaubs- und Fortbildungsplanung

An diesen Tagen finden keine regulären Gruppen- oder Einzelsitzungen und keine Telefonsprechzeiten statt:

27.03. bis 05.04.2024

27.05. bis 31.05.2024

29.07. bis 23.08.2024

sowie an den gesetzlichen Feiertagen. 

Trotzdem ist es möglich, dass Sie einen Termin mit mir in dieser Zeit vereinbart haben. Dieser ist dann verbindlich. Manchmal finden auch besondere Gruppentermine (außerhalb der Praxis) statt, die vorher besprochen werden.

Rückfall-Präventions-Gruppe

2024 findet einmal im Vierteljahr eine neue Gruppe statt für Patient*innen, die ihre Therapie bereits beendet haben oder diese ausschleichend beenden möchten.

Die Termine sind

Die Themen sind: Rückfallprophylaxe, Umgang mit schwierigen Situationen, Gedanken oder Gefühlen

Es ist eine offene Gruppe, Sie müssen sich nicht langfritistig festlegen, ob Sie daran teilnehmen möchten. Bitte geben Sie mir aber eine oder zwei Wochen vorher Bescheid (telefonisch oder über eMail), ob Sie kommen werden, damit ich entsprechend planen kann.

Lächeln statt Händedruck

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf Händeschütteln weiterhin verzichte.

Meine Arthrose macht bereits einen normalen Händedruck zu einer schmerzhaften Angelegenheit. Bitte nehmen Sie dies nicht persönlich!

Infektionsschutz und Videotermine

Es ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie z.B. wegen eines Atemweg-Infekts eine Maske tragen möchten, wenn Sie in die Praxis kommen. Sagen Sie mir Bescheid, wenn Sie z.B. wegen eines geschwächten Immunsystems möchten, dass ich im Gespräch generell eine Maske trage.

Wenn der Therapie-Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist, können Einzeltermine im Krankheitsfall auch als Videobehandlung stattfinden. Dies gilt nur für Termine, die nach der Antragstellung und Genehmigung stattfinden und nur noch in sehr begrenztem Umfang.

Außer bei psychotherapeutischen Behandlungen in einem Selektivvertrag. Hier ist kein Antrag und keine Genehmigung notwendig, wir sind frei in der Planung und es können weiter unbegrenzt Videositzungen stattfinden.


Wenn Sie nicht an einem Selektivvertrag (=Facharztvertrag) teilnehmen, nutzen Sie diese Möglichkeit bitte nur noch, wenn es unbedingt erforderlich ist (Erkrankung, "höhere Gewalt"), nicht aus organisatorischen oder anderen planbaren Gründen. Die nun wieder in Kraft gesetzten Regularien beinhalten das Risiko, dass die per Video durchgeführten Sitzungen nicht bezahlt werden, wenn eine bestimmte Menge in der Behandlung von allen Patienten in der Regelversorgung überschritten wird (Regressrisiko).

Wenn es draußen kalt ist, ziehen Sie sich warm an, es wird weiterhin viel gelüftet.

Elektronische Patientenakte ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht sehr in der Kritik, wie Sie vielleicht gelesen haben. Gleichzeitig muss sie aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt und den gesetzlich Versicherten angeboten werden. In den Zeitschriften, die Krankenkassen Ihren Versicherten zuschicken, wird daher seit einiger Zeit zum Teil massiv (versteckte) Werbung dafür gemacht.

Die Privaten Krankenversicherungen müssen dies nicht. Und weil sie wissen, dass dies für Ihre Versicherten keinen Mehrwert bietet und Ihnen daher keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde, tun sie es auch nicht.

Als gesetzlich Versicherte*r müssen Sie dieses Angebot (noch) nicht annehmen. Bald können Sie gezwungen sein, es aktiv auszuschlagen, wenn Sie die ePA nicht haben wollen.

Wir Psychotherapeuten und Ärzte müssen bereits seit geraumer Zeit (und unbezahlt, in unserer Freizeit) die aufwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.

Ganz abgesehen von den sehr, sehr erheblichen Datenschutzbedenken gegen die elektronische Befüllung einer Patientenakte, die in allen möglichen Kontexten (außerhalb der Psychotherapie) dann ausgelesen wird (unter anderem können europäische Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen), hier ein weiteres Argument gegen die ePA, von der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung gestellt.

Letzten Endes schreibt sogar Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (eine staatliche Behörde!):

"Die Krankenkassen stehen aufgrund der ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Alleinverantwortlichkeit für die ePA in einem Dilemma. Verweigern sie die Umsetzung der ePA gemäß den Vorgaben des PDSG, drohen ihnen hohe, gesetzlich festgelegte Strafzahlungen. Setzen sie demgegenüber das europarechtswidrige Gesetz um, d. h. bieten sie ihren Versicherten eine europarechtswidrige ePA an, kommen sie in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Abhilfe schaffen kann hier letztlich nur der Gesetzgeber."

Daher auch meine Empfehlung: lehnen Sie das ePA-Angebot ab. Ich möchte mit Ihnen arbeiten, nicht mit der Datenverarbeitung.

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Großzügige Offerten, Spamfilter

Viele eMails, die mir geschrieben werden, enthalten scheinbar großzügige, mehr oder weniger originelle Angebote. Manche sind sogar ernst gemeint und wollen etwas wirklich vorhandenes verkaufen. Andere bieten an, mir Geld zu überweisen, zum Beispiel weil meine Auslandsüberweisungen nicht angekommen seien (kein Wunder, da ich keine getätigt habe). Herzlichen Dank für diese Angebote. Wenn Sie tatsächlich spenden möchten, empfehle ich, sich am Spendensiegel zu orientieren. Wenn Sie etwas verkaufen möchten,wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Und nehme lieber mit Ihnen Kontakt auf, wenn ich etwas brauche, als umgekehrt.

Wenn Sie aber etwas von mir als Psychotherapeutin möchten, sollten Sie mich anrufen.

Montags, dienstags und donnerstags erreichen Sie mich von 13:00 bis 13:30 Uhr. Freitags von 14 bis 15 Uhr.

Meine Telefonnummer ist  0157 - 38344006

Sie können mir auch E-Mails schreiben. Es ist eine einfache, praktische Möglichkeit, zum Beispiel einen vereinbarten Einzeltermin rechtzeitig abzusagen, wenn erforderlich oder gewünscht. E-Mails werden allerdings nicht von mir beantwortet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer E-Mail an mich sehr sparsam mit Informationen umgehen. Wenn Ihre Absage im Spamfilter landet, ist das mein Risiko, nicht Ihres. Sie sind dann nicht verpflichtet, ein Ausfallhonorar zu leisten.