Kassenzulassung
Wenn Sie gesetzlich versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, wird die Psychotherapie in meiner Praxis von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Voraussetzung: es liegt eine medizinisch notwendige Krankenbehandlung vor. Das ist dann der Fall, wenn Sie eine Diagnose einer psychischen Erkrankung bereits haben oder von mir in den ersten Terminen mitgeteilt bekommen.
Sollten Sie in den vergangenen 2 Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben, wird bei einer Neubeantragung regelhaft ein aufwendiges Gutachterverfahren eingeleitet
Antragspflichtige und antragsfreie Psychotherapie
In der sogenannten Regelversorgung der gesetzlich Versicherten ist Psychotherapie eine Kassenleistung, für die ein Antrag gestellt und eine Genehmigung der Kasse erfolgen muss.
Ausnahmen von dieser und weiterer Vorschriften gibt es für Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, wenn Sie mindestens ein vollständiges Quartal an der Hausarztzentrierten Versorgung (Hausarztvertrag) teilnehmen und für Versicherte der auf dieser Seite aufgelisteten Betriebskrankenkassen.
Bei Privatversicherten und Beihilfe-Berechtigten kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen an, ob Psychotherapie überhaupt von der Privaten Krankenversicherung bezahlt wird, in welchem Umfang und welche Voraussetzungen (Gutachten oder nicht) dafür notwendig sind.
Stand jetzt - im Sommer 2024 - ist in der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten, die der Abrechnung mit Privatversicherten zugrunde liegt, die Gruppentherapie so schlecht honoriert, dass eine Behandlung in meiner Praxis für Privatversicherte nicht sinnvoll ist, da eine individuelle Vereinbarung über einen deutlich höheren Steigerungssatz erforderlich wäre, als die Kassen und die Beihilfe übernehmen.
Eigenanteile / Kosten
Die Therapie selbst wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Kosten entstehen Ihnen dann, wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen können und er nicht anderweitig belegt werden kann. Das ist bei den Gruppensitzungen immer der Fall, weil Ihr Platz in der Gruppe nicht für eine Sitzung von jemand anderem belegt werden kann. Sie sollten deshalb in der Zeit Ihrer Gruppenteilnahme dieser den Vorrang geben vor allen anderen Plänen.
Fahrtkosten werden nur dann von der Kasse bezahlt, wenn aufgrund einer körperlichen Behinderung generell alle Fahrten zu medizinischen Behandlungen übernommen werden, und nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kasse. Bei einer psychischen Erkrankung, die die körperliche Bewegungsfähigkeit nicht einschränkt, ist dies nicht der Fall. Daher können Sie, wenn Sie nicht bereits die Kosten für Fahrten zu Ärzt*innen erstattet bekommen, davon ausgehen, dass die Fahrt zur Psychotherapie von Ihnen selbst getragen werden muss.
Freie Kapazitäten
Ja, die gibt es. Denn: Durch die Therapiegruppen können viel mehr Patienten behandelt werden. Es werden kontinuierlich in allen Gruppen immer wieder Plätze frei.
Viele haben anfangs Hemmungen. Gerade diese profitieren manchmal am meisten.
Je flexibler Sie in Ihrer Terminvereinbarung sind, desto leichter ist es, für Sie zeitnah einen Platz in einer passenden Gruppe zu finden.
Grundsätzlich kläre ich erst in einem Vorgespräch, welche Therapiegruppe für Sie in Frage kommen könnte und kann dann erst mit Ihnen besprechen, mit welcher Wartezeit auf einen Therapieplatz zu rechnen ist. Wenn überhaupt. Damit Sie keine Wartezeiten haben, muss eine Gruppe 3 Bedingungen erfüllen: a) zu Ihnen und Ihren Problemen passen, b) zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem Sie teilnehmen können und c) nicht voll belegt sein oder es wird bald ein Platz frei.
Seit 2014, als ich mich niedergelassen habe, gab es bisher erst ein Mal den Fall, dass in keiner Gruppe ein Therapieplatz frei war und Wartezeiten von mehreren Monaten entstanden (im 1. Quartal 2021).
Reine Einzeltherapieplätze biete ich aus diesem Grund nicht mehr an. Wer Psychotherapie braucht und das Angebot der Gruppentherapie wahrnehmen möchte, soll möglichst ohne Wartezeiten behandelt werden können.
Da >95% der Psychotherapien von meinen Kollegen und Kolleginnen mit Kassenzulassung als Einzeltherapie durchgeführt werden, gibt es ausreichend Alternativen für die, für die eine Gruppentherapie nicht in Frage kommt.
Dauer
Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr unterschiedlich.
In meiner verhaltenstherapeutischen Praxis sind es selten weniger als 20 Sitzungen, häufiger mehr als 30, selten mehr als 50. In besonders begründeten Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse auch mehr als 60 Sitzungen. Dies ist jedoch eine Ausnahme, gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass dies auch auf Sie zutrifft.
Es sind in bestimmten Schritten Antragsverfahren notwendig, wenn Sie nicht an einem Selektivvertrag teilnehmen. Hier und hier finden Sie weitere Informationen zu Facharzt-/Selektivverträgen, hier zu den Regularien der sogenannten Regelversorgung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montags, Dienstags und Donnerstags bin ich von 13:00 bis 13:30 telefonisch erreichbar
unter der Nummer: 0157 - 38344006
Außerdem Freitags, 14 bis 15 Uhr.
Wenn Sie sich für ein Vorgespräch anmelden möchten, ist es gut, wenn Sie mir vorher Anmelde-Informationen über das Formular hier auf der ersten Seite der Homepage übermitteln.
Wenn Sie mich zu den genannten Zeiten nicht erreichen sollten, überprüfen Sie bitte, ob Sie in einem Zeitraum angerufen haben, in dem die Praxis geschlossen war. Sie finden diese Angabe hier. Vielleicht war die Leitung auch belegt (leider wird dies nicht mehr durch ein Besetztzeichen signalisiert). Versuchen Sie es dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Kann ich meinen Hund mitbringen?
Nein, Sie dürfen weder Ihren Hund, noch andere Tiere mitbringen. Ausgenommen sind nur Blindenführhunde.
Begleitpersonen
Ich führe sehr gerne Angehörigengespräche, wenn diese vorher besprochen wurden. Die Perspektive von Angehörigen ist wertvoll und es ist immer ein Gewinn, ein gemeinsames Bild entstehen lassen zu können. Das Erstgespräch führe ich grundsätzlich als Einzeltermin. Bringen Sie auch im Verlauf der Therapie Angehörige nicht spontan, sondern nur nach vorheriger Absprache mit.
Wenn Sie jemanden zur Therapie bringen oder abholen, richten Sie sich daher als Angehörige*r bei einem Einzeltermin auf ca 50 Minuten, bei einem Gruppentermin auf 100 Minuten Wartezeit ein.
Selbsthilfegruppen
In einer Selbsthilfegruppe unterstützen sich Betroffene gegenseitig ohne psychotherapeutische Leitung. Man hört einander zu, kennt die Probleme aus eigener Anschauung und kann bei der Bewältigung voneinander lernen.
Selbsthilfegruppen können eine Ergänzung, eine Alternative und eine Fortsetzung einer Psychotherapie sein.
Das Sozialforum in Tübingen koordiniert die Selbsthilfegruppen in Tübingen und unterstützt dabei, die passende Gruppe zur Selbsthilfe zu finden.
https://sozialforum-tuebingen.de/cms--selbsthilfe-/
In Nürtingen ist es der Bürgertreff: https://www.nuertingen-engagiert.de/selbsthilfe-ansprechpartner/selbsthilfe/
Und in Böblingen das Landratsamt: https://www.lrabb.de/16350056.html
Bundesweit unterstützt NAKOS, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen auch bei der Neugründung einer Selbsthilfegruppe
Video und Telefontermine
Eine Behandlung rein per Video oder sogar über das Telefon ist nicht möglich. In Ausnahmefällen ist es möglich, statt einer Einzelsitzung in der Praxis kurzfristig einen Videotermin wahrzunehmen.
Außerhalb der Selektivverträge sind dem jedoch sehr enge Grenzen gesetzt.
An der Gruppentherapie können Sie nur in der Praxis teilnehmen.
Smartphones, Datenschutz
Die Frage, ob jemand sein Smartphone mitbringen darf, wurde mir zwar noch nie gestellt. Dennoch oder gerade deswegen möchte ich sie beantworten.
Die Schweigepflicht von Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen ist eine immens wichtige Behandlungsvoraussetzung. Bitte nehmen auch Sie den Schutz der Daten - Ihrer und die der anderen Gruppentherapiemitglieder - sehr ernst.
Ein Smartphone ist eine praktische Sache. Manchmal auch für Patient:innen in meiner Praxis. Zum Beispiel um Informationen abzufotografieren oder um Übungen als Audiodatei mit nach Hause zu nehmen. Diese Aufzeichnungen müssen natürlich immer abgesprochen sein!
Auf der anderen Seite sammeln Smartphones eine Unmenge von Daten. Am einfachsten und sichersten für den Schutz der Daten der anderen Patient:innen in Ihrer Gruppentherapie und Ihrer eigenen, aber auch meiner Daten ist es daher, wenn Sie das Smartphone nicht mit in die Praxis nehmen.
Auch wenn Sie Ihr Handy nicht so einstellen können oder möchten, dass dieses keine ablenkenden Geräusche von sich gibt, ist es besser, wenn Sie es nicht dabei haben.
Von einer "digitalen Identität", auf dem Smartphone gespeichert, halte ich rein gar nichts. So lästig es sein kann, jedes Quartal die Versichertenkarte einzulesen - die vergessen, verloren, gestohlen werden kann - und so fehleranfällig dieser Vorgang bei jedem neue "technischen Feature" wird, das aus Sicht der Kassen unbedingt integriert werden soll und muss - die Idee der Barmer Krankenkasse, die Versichertenkarte durch eine solche "digitale Identität" auf dem Smartphone zu ersetzen, löst bei mir Entsetzen aus. Auch eine Speicherung der Informationen über die Psychotherapie in der "elektronischen Patientenakte" halte ich für eine extrem schlechte Idee. Selbst der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist gegen diese mit Vollgas vorangetriebene Veränderung.
Mehr Informationen
Informationen zu den Chancen und Risiken einer Psychotherapie sowie die Alternativen zu meinen Angeboten finden Sie hier
Informationen über das Vorgehen in der Therapie finden Sie hier.
Hier informiere ich über die Sprechzeiten und über die Wartezeiten auf ein Erstgespräch.
Der Beipackzettel Psychotherapie informiert sehr ausführlich über Nebenwirkungen und Risiken von Psychotherapie und beleuchtet auch die Risiken der Aufklärungen über Risiken und Nebenwirkungen.
Ergebnisse der ausführlichen Patient*innenbefragung im Oktober und November 2022
Hier können Sie diverses Material für die Therapie und Informationen herunterladen