Telefonische Sprechzeiten

Sie erreichen die Praxis

  • montags, dienstags und donnerstags von 13:00 bis 13:30 Uhr
  • freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr

Ich gehe nicht immer selbst an's Telefon. Manchmal macht das jemand anderes für mich. Die Telefonische Sprechzeit ist nur zur Terminvereinbarung, nicht für inhaltliche, wichtige Fragen, 

Alles inhaltliche wird in einem (oder mehreren) Termin vor Ort in der Praxis geklärt. 

Sie können mir auf anderen Wegen Informationen übermitteln (gerne auch den guten alten Postweg nutzen, da dieser den höchsten Datenschutz bietet!) Ich nehme darüber Informationen zur Kenntnis. Antworten bekommen Sie nur am Telefon (Organisatorisches) oder in der Praxis (Inhaltliches). 

Termine in der Praxis

Je flexibler Sie selbst in Ihrer Terminvereinbarung sind, desto einfacher wird es, Termine zu finden. Die Erwartung, dass ich mich nach Ihnen richten kann, ist verständlich, aber leider unrealistisch. 

Was tun, wenn meine Termine alle nicht zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen? 

Prüfen Sie gerne: 

- Ob Sie  Ihre Arbeitsrechte kennen (zB  "Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung für die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich der erforderlichen Wegezeiten. Der Anspruch besteht auch dann, wenn dem dienstliche Gründe entgegenstehen, da die Gesunderhaltung des Beschäftigten zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gehört.") Sollten psychologische Faktoren Sie an der Durchsetzung Ihrer Rechte hindern, eignen sich Schnuppergruppen wunderbar, um diese Hemmungen in Rollenspielen abzubauen! Eine arbeitsrechtliche Beratung kann ich Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, bekommen Sie diese dort. 

- Prüfen Sie auch, ob Sie der Psychotherapie ausreichend Priorität einräumen. Es kann sein, dass Sie zB wegen flexibler Arbeitszeiten kein Recht auf Freistellung haben. Sondern hierfür entweder Freizeit, Familienzeit oder Urlaubszeit opfern müssten. Wenn nichts davon in Frage kommt, auch nicht für die Termine zum Kennenlernen, kann es sein, dass der Leidensdruck nicht so groß ist? Vielleicht hilft dann auch ein alternatives Angebot, zB eine Digitale Gesundheitsanwendung. Sprechen Sie mich darauf an, auch diese bezahlt die Krankenkasse! Und diese können Sie genau dann nutzen, wenn es zu Ihnen passt! 

- Warten Sie möglichst nicht so lange, dass der Schaden für alle, Sie selbst, Ihre Angehörigen, Ihren Arbeitgeber noch größer wird, zB weil sich Ihr Zustand so sehr verschlechtert, dass Sie in eine Klinik müssen. 

- Natürlich dürfen Sie schauen, ob Sie woanders einen besser passenden Platz finden! Hier finden Sie Kolleg:innen mit Kassenzulassung in Tübingen (oder einem anderen Ort, wenn Sie auf “Suche ändern” klicken). Hier finden Sie auch die Kolleg:innen, die privat abrechnen. 

Achtung: Sie haben nicht das Recht, die Kosten in einer Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, wenn Therapeut:innen mit Kassenzulassung Ihnen einen Therapieplatz zur Verfügung stellen können. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen in der Praxis mit Kassenzulassung nicht zu Ihnen passen, die in der Privatpraxis aber schon. 

Sie können sich aber überlegen, ob Sie sich die Behandlung dort als Selbstzahler:in leisten möchten.