Kassenzulassung
Wenn Sie gesetzlich versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, wird die Psychotherapie in meiner Praxis von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Voraussetzung: es liegt eine medizinisch notwendige Krankenbehandlung vor. Das ist dann der Fall, wenn Sie eine Diagnose einer psychischen Erkrankung bereits haben oder von mir in den ersten Terminen mitgeteilt bekommen.
Sollten Sie in den vergangenen 2 Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben, wird bei einer Neubeantragung regelhaft ein aufwendiges Gutachterverfahren eingeleitet.
Antragspflichtige und antragsfreie Psychotherapie
In der sogenannten Regelversorgung der gesetzlich Versicherten ist Psychotherapie eine Kassenleistung, für die ein Antrag gestellt und eine Genehmigung der Kasse erfolgen muss.
Ausnahmen von dieser und weiterer Vorschriften gibt es für Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, wenn Sie mindestens ein vollständiges Quartal an der Hausarztzentrierten Versorgung (Hausarztvertrag) teilnehmen und für Versicherte der auf dieser Seite aufgelisteten Betriebskrankenkassen.
Bei Privatversicherten und Beihilfe-Berechtigten kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen an, ob Psychotherapie überhaupt von der Privaten Krankenversicherung bezahlt wird, in welchem Umfang und welche Voraussetzungen (Gutachten oder nicht) dafür notwendig sind.
Eigenanteile / Kosten
Die Therapie selbst wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Kosten entstehen Ihnen dann, wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen können und er nicht anderweitig belegt werden kann. Das ist bei den Gruppensitzungen immer der Fall, weil Ihr Platz in der Gruppe nicht für eine Sitzung von jemand anderem belegt werden kann. Sie sollten deshalb in der Zeit Ihrer Gruppenteilnahme dieser den Vorrang geben vor allen anderen Plänen.
Fahrtkosten werden nur dann von der Kasse bezahlt, wenn aufgrund einer körperlichen Behinderung generell alle Fahrten zu medizinischen Behandlungen übernommen werden, und nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kasse. Bei einer psychischen Erkrankung, die die körperliche Bewegungsfähigkeit nicht einschränkt, ist dies nicht der Fall. Daher können Sie, wenn Sie nicht bereits die Kosten für Fahrten zu Ärzt*innen erstattet bekommen, davon ausgehen, dass die Fahrt zur Psychotherapie von Ihnen selbst getragen werden muss.
Freie Kapazitäten
Ja, die gibt es. Denn: Durch die Therapiegruppen können viel mehr Patienten behandelt werden. Es werden kontinuierlich in allen Gruppen immer wieder Plätze frei.
Viele haben anfangs Hemmungen. Gerade diese profitieren manchmal am meisten.
Je flexibler Sie in Ihrer Terminvereinbarung sind, desto leichter ist es, für Sie zeitnah einen Platz in einer passenden Gruppe zu finden.
Grundsätzlich kläre ich erst in einem Vorgespräch, welche Therapiegruppe für Sie in Frage kommen könnte und kann dann erst mit Ihnen besprechen, mit welcher Wartezeit auf einen Therapieplatz zu rechnen ist. Wenn überhaupt. Damit Sie keine Wartezeiten haben, muss eine Gruppe 3 Bedingungen erfüllen: a) zu Ihnen und Ihren Problemen passen, b) zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem Sie teilnehmen können und c) nicht voll belegt sein oder es wird bald ein Platz frei.
Ich mache keine reine Einzeltherapie!
Da >95% der Psychotherapien von meinen Kollegen und Kolleginnen mit Kassenzulassung als Einzeltherapie durchgeführt werden, gibt es ausreichend Alternativen für die, für die eine Gruppentherapie nicht in Frage kommt.
Dauer
Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr unterschiedlich.
In meiner verhaltenstherapeutischen Praxis sind es selten weniger als 20 Sitzungen, häufiger mehr als 30, selten mehr als 50. In besonders begründeten Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse auch mehr als 60 Sitzungen. Dies ist jedoch eine Ausnahme, gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass dies auch auf Sie zutrifft.
Es sind in bestimmten Schritten Antragsverfahren notwendig, wenn Sie nicht an einem Selektivvertrag teilnehmen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Facharzt-/Selektivverträgen, hier zu den Regularien der sogenannten Regelversorgung.
Begleitperson
Ich führe sehr gerne Angehörigengespräche, wenn diese vorher besprochen wurden. Die Perspektive von Angehörigen ist wertvoll und es ist immer ein Gewinn, ein gemeinsames Bild entstehen lassen zu können. Das Erstgespräch führe ich grundsätzlich als Einzeltermin. Bringen Sie auch im Verlauf der Therapie Angehörige nicht spontan, sondern nur nach vorheriger Absprache mit.
Wenn Sie jemanden zur Therapie bringen oder abholen, richten Sie sich daher als Angehörige*r bei einem Einzeltermin auf ca 50 Minuten, bei einem Gruppentermin auf 100 Minuten Wartezeit ein.
Kann ich meinen Hund mitbringen?
Nein, Sie dürfen weder Ihren Hund, noch andere Tiere mitbringen. Ausgenommen sind nur Blindenführhunde.
Selbsthilfegruppen
In einer Selbsthilfegruppe unterstützen sich Betroffene gegenseitig ohne psychotherapeutische Leitung. Man hört einander zu, kennt die Probleme aus eigener Anschauung und kann bei der Bewältigung voneinander lernen.
Selbsthilfegruppen können eine Ergänzung, eine Alternative und eine Fortsetzung einer Psychotherapie sein.
Das Sozialforum in Tübingen koordiniert die Selbsthilfegruppen in Tübingen und unterstützt dabei, die passende Gruppe zur Selbsthilfe zu finden.
https://sozialforum-tuebingen.de/cms--selbsthilfe-/
In Nürtingen ist es der Bürgertreff: https://www.nuertingen-engagiert.de/selbsthilfe-ansprechpartner/selbsthilfe/
Und in Böblingen das Landratsamt: https://www.lrabb.de/16350056.html
Bundesweit unterstützt NAKOS, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen auch bei der Neugründung einer Selbsthilfegruppe
Video und Telefontermine
Eine Behandlung rein per Video oder sogar über das Telefon ist nicht möglich. In Ausnahmefällen ist es möglich, statt einer Einzelsitzung in der Praxis kurzfristig einen Videotermin wahrzunehmen.
Außerhalb der Selektivverträge sind dem jedoch sehr enge Grenzen gesetzt.
An der Gruppentherapie können Sie nur in der Praxis teilnehmen.